Hotels können Internetplattformen auch am Ort ihres Hotelsitzes verklagen.

Urteil des Europäische Gerichtshofes (EuGH)

Mit Urteil vom 24.11.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein deutsches Hotel mit Sitz in Schleswig-Holstein auch vor einem Gericht in Deutschland die bekannte Internet-Buchungsplattform „booking.com“ verklagen kann, auch wenn die Betreibergesellschaft von „booking.com“ als Beklagte ihren Sitz in den Niederlanden in Amsterdam hat.

Die ursprünglich angerufenen deutschen Gerichte (LG Kiel und OLG Schleswig) hatten ihre sogenannte internationale Zuständigkeit abgelehnt und die niederländischen Gerichte für zuständig befunden. Über den BGH wurde dabei die Frage der Zuständigkeit dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, der sich für eine Zuständigkeit auch der deutschen Gerichte entschieden hat.

Das ist eine gute Nachricht für Hotels, die sich von den Bedingungen der Internetplattformen unangemessen behandelt fühlen. Für den EU-Raum ist damit jetzt klargestellt: Es ist nicht erforderlich eine Klage im Ausland, am Sitz der Plattform selbst einzureichen, was meist mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden ist. Auch eine Klage am örtlich zuständigen Gericht des Hotelsitzes ist möglich. Dies gilt allerdings nur soweit die sogenannte „Brüssel Ia-Verordnung“ zur Anwendung kommt, was grundsätzlich für den gesamten EU-Raum der Fall ist.

Bei genauerer Betrachtung des Urteils muss aber darauf geachtet werden worauf die Klage gegen die Internetplattform konkret gestützt wird. Vorsicht ist also dennoch geboten bei der Formulierung der Klage - nicht dass doch noch ein fremdes ausländisches Gericht zuständig ist.

Dieses Urteil des EuGH verdeutlicht aber auch wieder: Erstens, das EU-Recht mag für den einzelnen Bürger mitunter als fern und fremd empfunden werden, in diesem Fall aber stärkt es die Rechte des Klägers der von den Gerichten an seinem Sitz zunächst als unzuständig abgewiesen worden ist. Zweitens: Die Welt mag dem Einzelnen durch das Internet näher gekommen sein, rechtlich betrachtet ist es aber schon bei so alltäglichen Sachen wie Hotelbuchungen sehr komplex und kompliziert geworden, wenn man zu seinem Recht kommen will.

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